Die Unterlagen werden benötigt, um das im vergangenen Jahr zunächst vorläufig festgelegte Einkommen abschließend zu überprüfen und den Elternbeitrag entsprechend korrekt festsetzen zu können. Die Einkommensnachweise beziehen sich dabei auf den Zeitraum Januar bis Dezember des Vorjahres.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Als Einkommensnachweise können beispielsweise folgende Unterlagen eingereicht werden:
Einkommensteuerbescheide (bevorzugt) – bei bestimmten Einkommensarten ist die Vorlage verpflichtend
Lohnabrechnungen oder Lohnsteuerbescheinigungen – bei einer durchgehenden Tätigkeit bei einem Arbeitgeber reicht in der Regel die Dezember-Abrechnung aus
Bescheide über Lohnersatzleistungen, beispielsweise Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld
Bescheide über Sozialleistungen, beispielsweise Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehemals Bürgergeld), Wohngeld oder Kinderzuschlag
Sollten für vorangegangene Jahre bislang noch keine Einkommensnachweise vorgelegt worden sein, bitten wir darum, auch diese Unterlagen nachzureichen. Auch wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine Einkommensveränderung ergeben hat, ist die jährlich Vorlage erforderlich.
Die benötigten Unterlagen können bis spätestens zum 30. September eingereicht werden. So kann rechtzeitig geprüft werden, ob die bisherige Einstufung weiterhin zutreffend ist und der Elternbeitrag entsprechend festgesetzt ist.
Für Fragen rund um die Einkommensnachweise und die Festsetzung der Elternbeiträge steht Frau Ellen Lupp (Tel. 02984 303 121 oder e.lupp@stadt-hallenberg.de) gerne zur Verfügung.