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Abgabe des jährlichen Einkommensnachweises für die Festsetzung der Elternbeiträge

Die Stadt Hallenberg möchte alle Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden, daran erinnern, dass für die jährliche Festsetzung der Elternbeiträge einmal jährlich zum 30.09. ein Einkommensnachweis vorzulegen ist.

Die Unterlagen werden benötigt, um das im vergangenen Jahr zunächst vorläufig festgelegte Einkommen abschließend zu überprüfen und den Elternbeitrag entsprechend korrekt festsetzen zu können. Die Einkommensnachweise beziehen sich dabei auf den Zeitraum Januar bis Dezember des Vorjahres.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Als Einkommensnachweise können beispielsweise folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Einkommensteuerbescheide (bevorzugt) – bei bestimmten Einkommensarten ist die Vorlage verpflichtend

  • Lohnabrechnungen oder Lohnsteuerbescheinigungen – bei einer durchgehenden Tätigkeit bei einem Arbeitgeber reicht in der Regel die Dezember-Abrechnung aus

  • Bescheide über Lohnersatzleistungen, beispielsweise Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld

  • Bescheide über Sozialleistungen, beispielsweise Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehemals Bürgergeld), Wohngeld oder Kinderzuschlag

Sollten für vorangegangene Jahre bislang noch keine Einkommensnachweise vorgelegt worden sein, bitten wir darum, auch diese Unterlagen nachzureichen. Auch wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine Einkommensveränderung ergeben hat, ist die jährlich Vorlage erforderlich. 

Die benötigten Unterlagen können bis spätestens zum 30. September eingereicht werden. So kann rechtzeitig geprüft werden, ob die bisherige Einstufung weiterhin zutreffend ist und der Elternbeitrag entsprechend festgesetzt ist. 

Für Fragen rund um die Einkommensnachweise und die Festsetzung der Elternbeiträge steht Frau Ellen Lupp (Tel. 02984 303 121 oder e.lupp@​stadt-hallenberg.de) gerne zur Verfügung.

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