Online-Beantragung & Beantragung per Post bzw. E-Mail
Bis einschließlich 18.02.2025 besteht die digitale Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder direkt über den Link anzufordern.
Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen außerdem schriftlich beim Wahlamt der Stadt Hallenberg anfordern und dazu die Wahlbenachrichtigung benutzen. Anschließend bekommt der Antragsteller die Unterlagen per Post zugesandt, um von zu Hause aus wählen zu können. Kurzentschlossene Briefwählerinnen und -wähler sollten aber die Versanddauer der Unterlagen über den Postweg mit einkalkulieren.
Briefwahl persönlich beantragen und vor Ort wählen
Darüber hinaus können Wahlberechtigte den Wahlschein persönlich im Rathaus beantragen und vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei muss lediglich der Personalausweis vorgelegt werden. Das Wahlamt der Stadt Hallenberg ist in dieser Woche zu folgenden Öffnungszeiten (barrierefrei) zu erreichen:
Dienstag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 14.00 bis 15.30 Uhr
Freitag zusätzlich 14.00 bis 15.00 Uhr
Die Öffnung des Wahlamtes am letzten Freitag vor der Wahl, 21.02.2025 bis 15.00 Uhr, entspricht auch dem letzten Tag zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Eine spätere Beantragung ist dann nur noch bei nachgewiesener plötzlich auftretender Erkrankung bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, möglich.
Unterlagen bitte rechtzeitig abschicken!
Die roten Wahlbriefe mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen können im Inland unfrankiert in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, ebenso in den Hausbriefkasten des Rathauses, oder im Rathaus zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.
Briefwählerinnen und -wähler müssen unbedingt darauf achten, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abzuschicken oder einzuwerfen. Berücksichtigt werden alle Wahlbriefe, die bis einschließlich Samstag, 22. Februar, postalisch bei der Stadt eingehen oder bis spätestens am Wahlsonntag 18.00 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Später zugegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.