Pressemitteilungen

aktueller Hinweis zur Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien hinsichtlich der 3G-Regel

Sofern der Inzidenzwert über 35 (Kreis oder Land) liegt, ist die Teilnahme an Gremiumssitzungen nur für immunisierte oder getestete Personen (3G-Regel) zulässig. Personen, die den Nachweis nicht führen (Zuschauer und Gremienmitglieder), sind aufgrund des Erlasses des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW aktuell zwangsweise von der Teilnahme auszuschließen.

Da sowohl der Hochsauerlandkreis, als auch das Land NRW aktuell den Inzidenzwert von 35 übersteigt, ist die Vorlage  eines Immunisierungs- oder Testnachweises erforderlich, dies gilt bereits für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 09.09.2021 und des Bauausschusses am 13.09.2021.

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