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Amtszeit der Schiedspersonen in Hallenberg endet

Interessierte Personen können sich um Ehrenämter bewerben

Die Amtszeit der Schiedsperson sowie der stv. Schiedsperson für das Stadtgebiet Hallenberg endet. Für den Schiedsamtsbezirk Hallenberg werden daher eine Schiedsfrau oder ein Schiedsmann und eine stellvertretende Schiedsfrau oder ein stellvertretender Schiedsmann gesucht.

Die Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren vom Rat der Stadt Hallenberg gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Medebach vereidigt. Sie üben das Amt ehrenamtlich aus.

Schiedspersonen sind zuständig auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts sowie für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Beleidigung, Körperverletzung, etc.).

Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schafft die Schiedsperson die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen. Gerichtliche Auseinandersetzungen können so oftmals vermieden werden.

Nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes NRW müssen Schiedspersonen und ihre Stellvertreter nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Erforderlich ist sicherlich eine gewisse Lebenserfahrung und ein “gesunder Menschenverstand“.

Die Schiedspersonen werden für ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.

 

Schiedsperson kann nicht sein, wer

  • die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, oder
  • unter Betreuung steht.

Schiedsperson kann jeder werden, der

  • das 25. Lebensjahr vollendet hat,
  • in dem Schiedsamtsbezirk seine Wohnung hat,
  • nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
  • nicht das 75. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen richten Sie bitte unter Nennung

  • des vollständigen Namens inklusive Geburtsnamens,
  • Geburtsortes
  • sowie des ausgeübten Berufs
  • und der Wohnanschrift

bis zum 17. März 2023, vorzugsweise per E-Mail an post@stadt-hallenberg.de oder per Post an die Stadt Hallenberg, Fachbereich Zentrale Dienste,  Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg.

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