Die Stadt Hallenberg hat bei der zuständigen Behörde beantragt, die Einbahnstraßenregelung in der Straße „Am Steinbruch“ temporär aufzuheben, um für die Bürgerinnen und Bürger eine adäquate Zuwegung während der Vollsperrung zu schaffen. Wir freuen uns, dass das Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises dem Antrag gefolgt ist und der Stadt Hallenberg die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung für die temporäre Aufhebung der Einbahnstraßenregelung vorliegt.
Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Vollsperrung des Teilstückes der Hauptstraße auch für Fußgänger gilt - das Kreuzen der Straße ist nicht möglich, sodass auch die Schulkinder und ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer, die zur Bushaltestelle in der Ortsmitte laufen, einen kleinen Umweg über den Kirchweg nehmen müssen.