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Aussetzung der Elternentgelte für die Betreuung an der Grundschule Hallenberg für die Monate April und Mai 2020

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hatte das Land NRW eine Einstellung des Unterrichtsbetriebes an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen ab Montag, 16. März 2020 beschlossen. In Verbindung mit diesen Schulschließungen konnten auch die an der Grundschule Hallenberg angebotenen außerschulischen Betreuungsangebote (mit Ausnahme der vorzuhaltenden Notbetreuungen) nicht fortgesetzt werden.

Erst ab Donnerstag, 7. Mai wird der Schulbetrieb an der Grundschule Hallenberg - zunächst beschränkt auf die 4. Klassen - wieder sukzessive aufgenommen.

In Abstimmung mit dem Sozialwerk für Bildung und Jugend als Maßnahmenträger wurde nunmehr entschieden, entsprechend der Empfehlung des Landes NRW auf die Elternanteile für Betreuungsmaßnahmen in den Monaten April und Mai vollumfänglich zu verzichten. Das Sozialwerk wird hierbei die Verrechnung bzw. Erstattung der Entgelte vornehmen.

Das Land NRW hat eine Beteiligung von 50% des damit einhergehenden Einnahmeausfalls in Aussicht gestellt. Den verbleibenden Fehlbetrag wird die Stadt Hallenberg als Schulträger übernehmen.

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