Erst ab Donnerstag, 7. Mai wird der Schulbetrieb an der Grundschule Hallenberg - zunächst beschränkt auf die 4. Klassen - wieder sukzessive aufgenommen.
In Abstimmung mit dem Sozialwerk für Bildung und Jugend als Maßnahmenträger wurde nunmehr entschieden, entsprechend der Empfehlung des Landes NRW auf die Elternanteile für Betreuungsmaßnahmen in den Monaten April und Mai vollumfänglich zu verzichten. Das Sozialwerk wird hierbei die Verrechnung bzw. Erstattung der Entgelte vornehmen.
Das Land NRW hat eine Beteiligung von 50% des damit einhergehenden Einnahmeausfalls in Aussicht gestellt. Den verbleibenden Fehlbetrag wird die Stadt Hallenberg als Schulträger übernehmen.