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Bauherreninformation: Einsatz von gas- und wasserdichten Mehrspartenhauseinführungen für Versorgungsleitungen

Sehr geehrte Bauherren, Planer und Bauunternehmen, in der bisherigen Praxis wurden Hauseinführungen bei Neubauten ohne Kellergeschoss teilweise ohne Wissen der Versorgungsbetriebe durch den Einbau von KG-Rohren sichergestellt. Auch im Bereich der Kellereinführungen durch die Außenwände kann nach der herkömmlichen Praxis der einzelnen Versorger eine Wasser- und Gasdichtheit nicht immer garantiert werden. Diese seit vielen Jahren geübte Praxis wird aufgrund der DIN 18322 sowie auf Empfehlung des DVGW durch die Strom- und Gasversorger in den Stadtgebieten Winterberg, Medebach und Hallenberg nicht mehr akzeptiert.

Auch für die Wasserversorger gilt es, bei der Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses diese Technischen Regeln einzuhalten und umzusetzen. Grund hierfür ist die in der DIN 18322 geforderte Gas- und Wasserdichtigkeit von Hauseinführungen, die mit den herkömmlichen Ausführungen nicht gewährleistet werden kann.

Deshalb ist es das gemeinsame Ziel aller Versorger, die Planer und die Bauherren zu informieren, Synergien zu nutzen und mit größtmöglicher Sicherheit in Bezug auf Dichtigkeit der Hauseinführungen die technischen Regeln umzusetzen.

Bei Leckagen in der Gasleitung im öffentlichen Straßenkörper oder, falls vorhanden, im eigenen Hausanschluss darf der Gaseintritt in das Gebäude durch Leerrohre, undichte Wandeinführungen oder ähnliches nicht möglich sein, da es hier zu explosiven Gemischen im Bereich der Wandeinführungen kommen kann.

Eine solche Dichtigkeit wird nur von zertifizierten Ein- und Mehrspartenhauseinführungen gewährleistet. Diese sind mit sofortiger Wirkung durch die Bauherren einzubauen.

Diese Hauseinführung ist vor der Betonierung der Bodenplatte in diese einzulassen und nach Herstellerangaben einzubauen. Bei Wanddurchführungen in den Kellerraum ist eine entsprechend dimensionierte Kernbohrung im Beton oder der Einbau eines zugelassenen Mantelrohres durch den Bauherren zu veranlassen.

Hier wird ausdrücklich auf die Angaben der RWE bezüglich der Lage von Hausanschlussräumen in Neubauten hingewiesen.

Die künftige Vorgehensweise sollte sich wie folgt darstellen:

Nach einer positiven Baugenehmigung und vor Baubeginn sollte der Bauherr einen Antrag auf Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage sowie auf Anschluss an die öffentliche Kanalisation bei dem örtlichen Ver- und Entsorgungsbetrieb stellen. Der Planer hat im Vorfeld die Ausführung des Mehrspartenhausanschlusses mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke und den anderen Versorgungsträgern (Strom, Gas, Telekommunikation) zu besprechen und abzustimmen, so dass bei einem Ortstermin die Mehrspartenhauseinführung an den Bauherren übergeben werden kann. Der fachgerechte Einbau der Hauseinführung ist bauseits zu beauftragen und auszuführen. Sofern der Bauherr die beschriebene Hauseinführung selber besorgen, oder bei seinem Bauunternehmen beauftragen möchte, ist dies im Vorfeld abzustimmen.

Bei Lieferung der Mehrspartenhauseinführung über den Wasserversorger erfolgt die Abrechnung über die normale Kostenersatzrechnung der Trinkwasserhausanschlussleitung.

Durch den Einbau der Mehrspartenhauseinführung soll nach jetzigem Stand durch die übrigen Versorger (Strom, Gas, Telekom) eine Kostenbeteiligung erfolgen, die direkt dem Bauherrn zu Gute kommen wird.

Zur Vereinheitlichung des Standards ist ausschließlich eine Hauseinführung zu verwenden, die durch die Wasserwerke geliefert oder genehmigt wurden.

Für Fragen rund um das Thema wenden Sie sich bitte direkt an den örtlichen Wasserversorger oder die RWE.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Wasserwerke Winterberg, Medebach und Hallenberg

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