In Bezug auf die bei der Anmeldung im Impfzentrum vorzulegenden Unterlagen weisen wir klarstellend darauf hin, dass der Identitätsnachweis der zu impfenden Person nicht ausschließlich durch Vorlage ihres Personalausweises, sondern im Bedarfsfall auch durch Vorlage eines anderen amtlichen Dokuments mit Lichtbild, wie z. B. Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis, Krankenkassenkarte erfolgen kann.
Außerdem reicht grundsätzlich auch ein abgelaufener Lichtbildausweis zur Identifikations- und Altersfeststellung aus.
Ihr Einwohnermeldeamt