Pressemitteilungen

Das Ordnungsamt informiert

Jetzt beginnt sie wieder, die Sommerzeit - lange Abende im Freien oder auf Terrassen, gemütliche Grillfeiern mit Musik, all das gehört für die meisten ganz selbstverständlich dazu. Leider wird hierbei oft die nächtliche Toleranzgrenze überschritten und es kommt zu Beschwerden über Lärmbelästigungen und evtl. sogar zu Polizeieinsätzen.

Um unliebsamen Überraschungen oder auch Nachbarschaftsquerelen vorzubeugen, hier die vorgegebenen Zeiten:

Für die Außengastronomie von Schank- und Speisewirtschaften  bestehen laut  Verordnung  in der Stadt Hallenberg folgende Sperrzeiten:

Montag bis Donnerstag - 22.00 Uhr

Freitag bis Sonntag sowie an Tagen, denen ein Feiertag folgt - 24.00 Uhr

Für alle privaten Feiern gelten die Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes, welches besagt, dass  nachts von 22.00 bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten sind, welche die Nachtruhe stören können. Musik muss somit ab 22 Uhr auf ein erträgliches Maß heruntergefahren werden.

Die Stadt Hallenberg wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen schönen Sommer mit viel Spaß beim Feiern unter gegenseitiger Rücksichtnahme.

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