Um unliebsamen Überraschungen oder auch Nachbarschaftsquerelen vorzubeugen, hier die vorgegebenen Zeiten:
Für die Außengastronomie von Schank- und Speisewirtschaften bestehen laut Verordnung in der Stadt Hallenberg folgende Sperrzeiten:
Montag bis Donnerstag - 22.00 Uhr
Freitag bis Sonntag sowie an Tagen, denen ein Feiertag folgt - 24.00 Uhr
Für alle privaten Feiern gelten die Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes, welches besagt, dass nachts von 22.00 bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten sind, welche die Nachtruhe stören können. Musik muss somit ab 22 Uhr auf ein erträgliches Maß heruntergefahren werden.
Die Stadt Hallenberg wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen schönen Sommer mit viel Spaß beim Feiern unter gegenseitiger Rücksichtnahme.