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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Wahlzeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg und beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster endet

In Nordrhein-Westfalen wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowohl bei den Verwaltungsgerichten als auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mit. Ihre Mitwirkung stärkt das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung. Hierzu bringen ehrenamtliche Richterinnen und Richter außerrechtliche Erfahrungen und Überlegungen in den Entscheidungsprozess ein und zwingen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter, die Richtigkeit ihrer Erkenntnisse und die Überzeugungskraft ihrer Argumente auch an diesen Einwendungen zu messen.

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Die Wahlzeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg und beim Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster endet am 31. Januar 2025 (OVG) bzw. 31. März 2025 (VG).

Die Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises haben geeignete Personen vorzuschlagen, aus denen der Kreistag des Hochsauerlandkreises Vorschlagslisten erstellt. Der bei dem jeweiligen Gericht gebildete Wahlausschuss wählt hieraus dann die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.

Voraussetzungen zur Wahl

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollen das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Von dem Ehrenamt ist ausgeschlossen, wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, ferner, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist, schließlich, wer nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzt. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern berufen werden.

Zu ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern können wegen des Prinzips der Gewaltenteilung Angehörige bestimmter Personengruppen nicht berufen werden. Weitere Informationen hierzu sind der Internetseite des Justizministeriums zu entnehmen.

Ablauf Bewerbung

Interessierte Personen können sich schriftlich bei der Stadt Hallenberg, Fachbereich 1, Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg um das Ehrenamt bewerben. Der Bewerbung müssen folgende Angaben beigefügt werden:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Beruf (konkrete Angabe, bitte Sammelbegriffe wie Kaufmann Angestellter, etc. vermeiden)
  • bei Rentnern und Pensionären sollte zusätzlich die vorherige Berufsbezeichnung angegeben werden
  • Geburtsdatum und -ort
  • etwaige Mitgliedschaft in einer kommunalen Vertretungskörperschaft

Für die Bewerbung kann das nachfolgende Formular verwendet werden:

Bewerbung ehrenamtliche/r Richter/in am VG/OVG

Die Bewerbung muss bis zum 8. April 2024 bei der Stadt Hallenberg eingegangen sein.

Für etwaige Rückfragen steht als Ansprechpartner Holger Schnorbus, Tel.: 02984 303 102, h.schnorbus@​stadt-hallenberg.de gerne zur Verfügung!

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