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Hallenbergs Straßen wachsen zu: Erinnerung an die Straßenreinigungspflicht aller Eigentümer von angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken

Leider ist in den letzten Jahren vermehrt zu beobachten, dass der Straßenreinigungspflicht nicht mehr in ausreichendem Maße nachgekommen wird. Dies wirkt sich negativ auf das Straßen- und Stadtbild von Hallenberg aus und führt mittel- und langfristig zu Schäden am Straßenkörper. Zudem liegt hierin auch ein Bußgeldtatbestand.

Die Straßenreinigungspflicht umfasst alle innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Stadt Hallenberg befindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gossen, Gehwege, einschließlich gemeinsamer, Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Durchlässe, Kanalschächte und Brücken, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen.

Dieses gilt auch für Eigentümer, deren Grundstücke durch einen Straßengraben, Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung, einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.

Die Straßenreinigung ist bei Bedarf durchzuführen und umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat, Gras und Wildkraut.

Alle oben aufgeführten Straßenteile sind bis zur Straßenmitte und bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen zu reinigen. Falls nur ein Reinigungspflichtiger auf einer Straßenseite vorhanden sein sollte, ist die gesamte Straßenbreite zu reinigen.

Ihre Stadtverwaltung

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