Die Straßenreinigungspflicht umfasst alle innerhalb der geschlossenen Ortslagen der Stadt Hallenberg befindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gossen, Gehwege, einschließlich gemeinsamer, Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Durchlässe, Kanalschächte und Brücken, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen.
Dieses gilt auch für Eigentümer, deren Grundstücke durch einen Straßengraben, Grünstreifen, eine Mauer, eine Böschung, einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.
Die Straßenreinigung ist bei Bedarf durchzuführen und umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat, Gras und Wildkraut.
Alle oben aufgeführten Straßenteile sind bis zur Straßenmitte und bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen zu reinigen. Falls nur ein Reinigungspflichtiger auf einer Straßenseite vorhanden sein sollte, ist die gesamte Straßenbreite zu reinigen.
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