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Hinweise zur Grundsteuerreform

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie in Kürze eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen sollten:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Falls Sie nicht über ein Benutzerkonto verfügen und dies nicht einrichten möchten, kann die Feststellungserklärung auch über den Zugang eines nahen Angehörigen abgegeben werden.

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Brilon montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02961/7881959.

Die Finanzverwaltung NRW hat für Bürgerinnen und Bürger, Steuerberatungen, Grundstücks- bzw. Hausverwaltungen und Kommunen unter www.grundsteuer.nrw.de einen Überblick über die Reform der Grundsteuer und ihre Auswirkungen erstellt. Besonders hervorheben möchten wir das über https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/ erreichbare Grundsteuerportal (Geodatenportal). Hierin werden grundstücksscharf bereits jetzt viele der für die Steuererklärung benötigten Informationen bereitgestellt, z.B. Flurstücksnummer, Grundbuchnummer, Grundstücksflächen oder Bodenrichtwert.

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