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Hunde im Stadtgebiet Hallenberg

Die Stadt Hallenberg erhebt entsprechend der zurzeit gültigen Hundesteuersatzung von den Hundehaltern eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 60,00 Euro für einen Hund. Bei der Haltung von zwei oder drei Hunden erhöht sich die Steuer. Ebenso bei der Haltung sog. gefährlicher Hunde.

Vermehrt musste leider festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit, gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, soll zusammen mit der Hansestadt Medebach eine Hundebestandsaufnahme wie zuletzt bereits 2013 durchgeführt werden.

Aufgrund der aktuellen Anmeldelisten müssen evtl. im Bedarfsfall seitens der Kommunen Kontrollen durchgeführt werden.

In Fällen, in denen Hunde festgestellt werden, die bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet wurden, müssen die Grundlagen für die Steuerfestsetzung durch die Stadt Hallenberg ermittelt werden. In den Fällen, in denen keine genauen Nachweise erbracht werden können, die den Beginn der Hundehaltung dokumentieren, kann die Steuer rückwirkend erhoben werden. Darüber hinaus kann im Fall der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung unter Umständen ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Daher empfiehlt die Stadt Hallenberg jedem Hundehalter, seine bisher noch nicht gemeldeten Hunde umgehend anzumelden. Für Rückfragen, weitere Informationen und zur Anforderung des Anmeldeformulars stehen Ellen Lupp (Tel. 02984/303-121) und Sabine Waszynski (Tel. 02984/303-123) zur Verfügung, per E-Mail können Sie sich gern an info@​stadt-hallenberg.de wenden.  Falls Sie Ihren Hund bequem von zu Hause aus online zur Hundesteuer anmelden möchten, können Sie die Anmeldung über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg https://buergerportal.stadt-hallenberg.de/ vornehmen. Bitte denken Sie daran, dass sog. große Hunde im Sinne des LHundG NRW neben der Anmeldung zur Hundesteuer auch im ordnungsrechtlichen Sinne im Fachbereich 3 anzumelden sind.

Zu den großen Hunden zählen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter (cm) und/oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm (kg) erreichen. Auch diese Anmeldung können Sie über das Bürger-Portal vornehmen.

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