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Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz

Zum 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, welches erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht, aber auch einige Neuerungen beinhaltet.

Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden.

Wieder eingeführt wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers um Scheinanmeldungen wirksamer verhindern zu können. Das einfache Anmelden unter einer beliebigen Anschrift, um dann dort mehr oder weniger illegale Geschäfte abzuwickeln, wird damit deutlich erschwert. Künftig muss bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird.

Im Falle von Veröffentlichungen von Geburtstagen und Ehejubiläen war bisher die vorherige Einwilligung durch den Jubilar zu erteilen, ab November gilt nun ein Widerspruchsrecht. Das bedeutet, dass alle Geburtstagskinder im Rundblick und der Tageszeitung veröffentlicht werden wenn sie dem  nicht vorher  widersprochen haben.

In Hallenberg wurden bisher durch den Bürgermeister jährlich all diejenigen angeschrieben, die im darauf folgenden Jahr das 80. Lebensjahr vollenden oder die Goldene bzw. Diamantene Hochzeit feiern und hierbei um Mitteilung gebeten, ob das jeweilige Jubiläum veröffentlicht werden darf oder nicht. Diese Praxis hat sich bewährt und soll so beibehalten werden. Wichtig hierbei ist, dass unbedingt vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht wird wenn keine Veröffentlichung erwünscht ist.

Gleichzeitig muss jedoch eine öffentlich Bekanntmachung in dieser Angelegenheit erfolgen. Dies betrifft insbesondere in diesem Jahr all diejenigen, denen in den vergangenen Jahren im Rundblick und in der Zeitung gratuliert wurde,  dies jedoch zukünftig nicht mehr möchten.

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