Sollten Sie bei der Wahl Ihre Stimme nicht am Wahltag vor Ort in Ihrem Wahllokal abgeben können, besteht die Möglichkeit, im Vorfeld Briefwahlunterlagen anzufordern.
Sie haben die Möglichkeit, die Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben im Rathaus abzugeben, in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder an das Wahlamt zu senden.
Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Entweder scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und folgen dem angezeigten Link auf Ihrem Smartphone (die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung sind bereits automatisch hinterlegt), oder Sie nutzen den Link (halten Sie dazu bitte Ihre Wählerverzeichnis-Nummer bereit.).
Der vorgezogene Wahltermin stellt für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung dar, da die Zeit für die Vorbereitung und Organisation knapp bemessen ist. Das Wahlamt rechnet damit, dass die Stimmzettel ab 7. Februar 2025 zur Verfügung stehen und somit ab diesem Zeitpunkt der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen kann.
Wenn Sie im Rahmen der Briefwahl Ihre Stimme vor Ort im Rathaus abgeben möchten, empfiehlt es sich, frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses im Wahlamt vorbeizuschauen.
Aufgrund der sehr kurzen Frist von 14 Tagen für den Versand und den Rücklauf der Unterlagen ist dies eine organisatorische und logistische Herausforderung in den Rathäusern. Deshalb bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, wo immer es möglich ist, am Wahltag von der Urnenwahl Gebrauch zu machen.