Als Verteilschlüssel werden die jeweilige Einwohnerzahl und die Fläche der Städte und Gemeinden zu Grunde gelegt.
Die Stadt Hallenberg hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich Flüchtlinge aufgenommen und in angemieteten Wohnungen untergebracht - Die Wohnungen wurden im Vorfeld von der Stadt angemietet.
Mietverträge werden mit der Stadt Hallenberg geschlossen. Das Sozialrecht regelt die Übernahme einer angemessenen Miete. Maßgeblich ist dabei der ortsübliche Mietpreis für einfachen Wohnraum. Angemessene Miete, Heiz- und Nebenkosten werden von der Stadt Hallenberg pünktlich direkt an den Vermieter gezahlt.
Strom ist bereits im Regelsatz enthalten und muss von den Flüchtlingen selbst getragen werden, wobei die Stadt Hallenberg als Vertragspartner bei dem Energieversorger auftritt.
In Kürze werden weitere Personen in Hallenberg eintreffen. Deshalb wird Wohnraum benötigt.
Wenn Sie in Hallenberg, Hesborn, Liesen oder Braunshausen Einzelzimmer, Wohnungen oder Ferienwohnungen für diese Menschen an die Stadt Hallenberg vermieten können, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Hallenberg (Tel. 02984/303-140 m.becker@stadt-hallenberg.de oder Tel. 02984/303-142 p.dollberg@stadt-hallenberg.de). Benötigt wird eine Mietbescheinigung, in der Angaben zur Wohnung gemacht werden, bei Bedarf kann diese zur Verfügung gesellt werden, oder sie kann direkt online über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg abgegeben werden.