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Rathaus Hallenberg ab 07. Mai wieder für Besucherverkehr geöffnet

Mit der kürzlichen Anpassung der Corona-Schutzverordnung NRW und den damit einhergehenden Lockerungen der geltenden Kontaktbeschränkungen und Schutzmaßnahmen wird auch das Rathaus der Stadt Hallenberg ab Donnerstag, 7. Mai 2020 wieder für den Publikumsverkehr öffnen.

Die Öffnung des Rathauses erfolgt hierbei zunächst zeitlich eingeschränkt zu folgenden Zeiten: montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr, zusätzlich montags von 14:00 bis 17:30 Uhr sowie nach gesonderter Vereinbarung.

Nur in dringenden Fällen sollten Bürgerinnen und Bürger persönlich im Rathaus erscheinen! Vor einer persönlichen Vorsprache sollte unbedingt Kontakt zu den Ansprechpartnern per Telefon aufgenommen werden, um einen Termin zu vereinbaren oder um gemeinsam klären zu können, ob das Anliegen auch anderweitig erledigt werden kann. Ohne einen vereinbarten Termin ist kein persönliches Erscheinen im Rathaus möglich!

Wie die vergangenen Wochen gezeigt haben, können viele Sachverhalte und Anliegen auch ohne ein persönliches Erscheinen bearbeitet, geklärt und schnell erledigt werden. Unterlagen können nach vorheriger telefonischer Absprache auch im Umschlag in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.

Zudem kann eine Vielzahl von Dienstleistungen unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses online erledigt werden. Sei es die Beantragung von Sperrmüll/Elektroschrott, Beantragung einer Geburtsurkunde, die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Hallenberg oder die Anmeldung eines Hundes: Viele Dienste sind bereits ohne persönliche Vorsprache ausschließlich online möglich.

Diese online verfügbaren Dienstleistungen sind im Bürgerportal der Stadt Hallenberg unter der Adresse https://buergerportal.stadt-hallenberg.de abrufbar.

Zum Schutz der Bürger und Mitarbeiter sind umfassende hygienische und organisatorische Maßnahmen getroffen worden. Beim Besuch im Rathaus sind daher insbesondere folgende Hygiene- und Verhaltensregeln zu beachten:

  • Das Betreten des Rathauses ist bis auf weiteres ausschließlich über den barrierefreien Hintereingang möglich. Eine Anmeldung ist hierbei über die dortige Türsprechanlage möglich.

  • Im Hinblick auf die geltenden Vorgaben zum Infektionsschutz ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Rathaus Pflicht. Zusätzlich sind alle Arbeitsplätze, die Bürgerkontakt haben, mit einer Schutzwand ausgestattet worden. Am Rathauseingang stehen Desinfektionsspender zur Verfügung, mit denen sich Besucherinnen und Besucher die Hände desinfizieren müssen.

  • Um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können, ist eine Registrierung von Besucherinnen und Besuchern im Eingangsbereich erforderlich. Sollte es im Bereich des Rathauses zu Wartezeiten kommen, so sind die bekannten Abstandsregelungen (mind. 1,5 Meter zwischen Personen) zwingend einzuhalten.

  • Der Aufenthalt im Rathaus sollte so kurz wie möglich gestaltet werden. Vorsprachen dürfen in der Regel nur als Einzelvorsprachen erfolgen. Lediglich bei besonderem Erfordernis (etwa bei der Anmeldung einer Eheschließung oder bei Dolmetschernotwendigkeit) sind Vorsprachen mit maximal 2 Personen möglich. Vorsprachen in Gruppen sind generell nicht erlaubt!

Für allgemeine Anfragen erreichen Sie die Stadtverwaltung weiterhin unter der zentralen Rufnummer 02984 / 303-0 oder per E-Mail an post@​stadt-hallenberg.de. Darüber hinaus stehen Ihnen die direkten Ansprechpartner weiterhin während der regulären Arbeitszeiten über die bekannten Wege zur Verfügung.

Die Stadt Hallenberg bittet für die vorgenannten Maßnahmen um Verständnis!

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