Die Verunreinigungen betreffen meist öffentliche Anlagen, wie Kinderspielplätze, Grünbereiche um Ruhebänke, sowie Straßen und Gehwege, angrenzende Grünflächen aber auch unbebaute bzw. private Grundstücke. Häufig werden Hunde zudem im Außenbereich frei laufen gelassen, um unter anderem in landwirtschaftlich genutzten Flächen ihr „Geschäft“ zu verrichten.
Die Stadt Hallenberg weist daher nochmals ausdrücklich auf die bestehenden rechtlichen Bestimmungen hin. Hundehalterinnen und Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Es dürfte darüber hinaus klar sein, dass eine solche Verunreinigung äußerst unangenehm ist, gerade wenn man in solche „Hinterlassenschaften“ tritt. Grundsätzlich möchten wir unsere Natur und Umwelt sauber halten, dazu gehören auch hundekotfreie Wege, Plätze und Grünflächen. Hundekot kann zudem, insbesondere für Kinder gesundheitsschädlich sein. Auf landwirtschaftlichen Flächen, können gefährliche Krankheitserreger außerdem auch von den Weidetieren aufgenommen werden.
Um den Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Aufgabe im Bedarfsfall zu erleichtern, hat die Stadt Hallenberg an zentralen Punkten Spender mit kostenlosen Hundekotbeuteln aufgestellt. Hundekotstationen mit Hundekotbeutel finden Sie u.a. an folgenden Stellen:
in Hallenberg: auf dem Marktplatz, Elbersbach / Im Tempel (Höhe Grundschule), Heideweg (Abzweig Rees), zwischen Langeloh und In der Grube, in der Struth
in Hesborn: am Galgenberg, Kreuzung Bollerbergstraße / Kreuzbergstraße, Richtung Hohe Schlade
in Liesen: am Friedhof, an der Dorfstraße Richtung Hesborn, im Liesetal, in der Selbecke
in Braunshausen: Brunnenweg, Kapellenweg, Kampstraße, Bushaltestelle Wehlenbach (Themenpark)
Trotz dieses Angebots wird darauf hingewiesen, dass jede Hundehalterin und jeder Hundehalter stets eigene Beutel mitführen sollte. Solche Tüten sind in größeren Packungen im Tierfachhandel, in Drogerien und im Einzelhandel erhältlich. Die Stadt bittet um Verständnis, dass nicht flächendeckend, insbesondere nicht auf Feldwegen, an Waldrändern oder außerhalb der Ortschaften, Spender aufgestellt werden können. Die Standorte wurden bewusst so gewählt, dass diese zur Sauberkeit und zum positiven Erscheinungsbild der Stadt Hallenberg beitragen.
Das Liegenlassen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetz dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Auch bei der Entsorgung gefüllter Hundekotbeutel in der freien Natur handelt es sich um eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei der Hundesteuer um eine kommunale Steuer handelt, welche nicht zweckgebunden erhoben wird. Eine Leistung der Stadt, wie etwa das Beseitigen von Hundekot oder Bereitstellen von Hundekotbeuteln, ist damit explizit nicht verbunden.
Verantwortungsbewusstes Handeln der Hundehalterinnen und Hundehalter bleibt daher unerlässlich. Helfen Sie also mit und packen Sie die Hinterlassenschaften ihrer geliebten Vierbeiner ein.