Viele Menschen entscheiden sich bereits zu Lebzeiten ganz bewusst für diese alternative Form der Bestattung, weil eine Beisetzung auf einem Friedhof für sie nicht in Frage kommt oder weil sie Angehörige nicht mit einer jahrelangen Grabpflege belasten möchten.
In der Benutzungs- und Engeltordnung des Ruhewaldes ist geregelt, dass das Anzünden eines offenen Feuers, das Aufstellen von Kerzen oder das Rauchen untersagt sind und dass der gewachsene und naturbelassene Ruhewald in seinem Erscheinungsbild nicht gestört oder verändert werden darf.
Es ist daher untersagt, die Ruhebäume zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. In den vergangenen Jahren musste leider immer wieder festgestellt werden, dass Grabschmuck angebracht wurde, dessen Ausmaße im Laufe der Zeit immer immenser wurden. Aus einem Strauß Blumen wurde eine Topfpflanze und inzwischen werden sogar Blumen wie Bromelien gepflanzt – meist handelt es sich um Pflanzen, die von Natur aus in den Sauerländer Wäldern nicht vorkommen.
Leider wurden auch vermehrt (elektrische) Kerzen vorgefunden, die sich nicht im Ökosystem Wald wiederfinden und die gerade bei der aktuell herrschenden Trockenheit im Wald große Schäden anrichten könnten. Bei einer Begehung am 15.07.2020 mussten allein fünf Kerzen aus Sicherheitsgründen entfernt werden.
Die Stadt Hallenberg bittet alle Angehörigen und Freunde von Verstorbenen, künftig keinen Grabschmuck mehr im Ruhewald niederzulegen. Bereits vorhandener Grabschmuck sollte bis Ende Juli 2020 entfernt werden. Die Stadt Hallenberg sieht sich gezwungen, nicht entfernten Grabschmuck selbst zu entfernen, damit eine einheitliche Regelung geschaffen wird.
Die Stadt Hallenberg hofft auf das Verständnis Aller für die konsequente Umsetzung der Benutzungs- und Entgeltordnung.
Weitere Hinweise erhalten Sie auch unter www.ruhewald-hallenberg.de.