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Sondersignalanlage der Wehrleitung der Freiw. Feuerwehr Stadt Hallenberg

Der im Jahre 2021 vom Rat der Stadt Hallenberg beschlossene Brandschutzbedarfsplan sieht vor, dass die Wehrleitung der Freiw. Feuerwehr einen Kommandowagen (KdoW) zur Verfügung gestellt bekommt. Hintergrund ist, dass der Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter die von der Stadt bestellten Einsatzleiter der Einheiten sind.

Aus diesem Grund muss sichergestellt sein, dass die Wehrleitung jederzeit schnell und sicher an die Einsatzstellen gelangen kann. Diese können aber oftmals auch außerhalb ihres Aufenthaltsortes oder in anderen Ortsteilen liegen. Ein zügiges Erreichen der Einsatzstellen ist nicht immer problemlos möglich, gerade bei Gefahr im Verzug ist daher die Nutzung von Blaulicht und Martinhorn unerlässlich.

Durch die Anschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges, wie es der Brandschutzbedarfsplan vorsieht, wären der Stadt Hallenberg hohe Kosten entstanden.

Ein Erlass des Landes NRW aber macht es möglich, dass auch Autos privater Halter, die als Einsatzkraftfahrzeuge in den Fuhrpark der Gemeinde eingebunden sind und ihr planmäßig zur Verfügung stehen, Blaulicht und Martinhorn bekommen können.

Den rechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten entsprechend hat die Stadt Hallenberg daher nun in enger Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr drei mobile Sondersignalanlagen (Blaulicht in Verbindung mit Martinhorn) beschafft und diese der Wehrleitung zur Verfügung gestellt, sodass Ihnen inzwischen neben den üblichen Feuerwehrfahrzeugen auch drei zivile Fahrzeuge im Einsatzfall mit Sondersignal begegnen können.

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