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Stadt Hallenberg bietet Bürgerbrennholz an

Auch im Jahr 2025 bietet die Stadt Hallenberg ihren Bürgerinnen und Bürgern Bürgerbrennholz in Form von Buchen- und Fichtenholz an. Die Preise bleiben im Vergleich zum Vorjahr 2024 unverändert.

  • Buchenlangholz wird zum Preis von 85,00 €/fm inkl. Mehrwertsteuer,

  • Fichtenlangholz zum Preis von 55,00 €/fm inkl. Mehrwertsteuer angeboten.

    Die Mindestbestellmenge beträgt jeweils 5 fm oder ein Vielfaches davon, die Höchstabgabemenge ist auf 20 fm pro Haushalt beschränkt.

  • Gespaltenes Buchenbrennholz (1m lang, gebündelt) kostet 110,00 €/rm inkl. Mehrwertsteuer. Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen drei und fünf Raummetern je Haushalt.

Bestellungen für das Bürgerbrennholz 2025 können in der Zeit vom 01.11.2024 bis 28.02.2025 über Bürger-Portal der Stadt Hallenberg (ohne jegliche Registrierung oder Anmeldung) sowie unter brennholz@​stadt-hallenberg.de (Verwendung des Bestellformulars) eingereicht werden. Den Vordruck finden Sie hier, alternativ wird der Papiervordruck im Rathaus vorgehalten.

Übersteigt die Nachfrage die Liefermöglichkeiten, werden die Bestellungen in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt und die Nicht-Berücksichtigten benachrichtigt.

Nachdem Ihre Bestellung bei der Forstverwaltung eingegangen ist und das gewünschte Holz bereitliegt, erhalten Sie im Frühjahr 2025 eine Rechnung. Sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist, wird Ihnen das Brennholzlos mit entsprechendem Lagerplatz umgehend schriftlich mitgeteilt. 

Sofern das Holz direkt im Wald weiterverarbeitet wird, ist die Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erforderlich. Sollte der Nachweis seit 2019/2020 bereits vorgelegt worden sein, ist dies ausreichend.

Wie in den vergangenen Jahren werden für das Bündeln des gespaltenen Bürgerbrennholzes aus Nachhaltigkeitsgründen wiederverwendbare Spanngurte verwendet. Je Raummeter gespaltenes Buchenbrennholz wird hierfür ein Pfand in Höhe von insgesamt 12,00 € für zwei Spanngurte erhoben.

Die Rückgabe der Spanngurte und das Auszahlen des Pfandes ist während der Öffnungszeiten der Stadtkasse möglich.

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