Die Preise bleiben im Vergleich zu den Vorjahren 2024 und 2025 unverändert.
Buchenlangholz wird zum Preis von 85,00 €/fm inkl. Mehrwertsteuer,
Fichtenlangholz zum Preis von 55,00 €/fm inkl. Mehrwertsteuer angeboten. Die Mindestbestellmenge beträgt jeweils 5 fm oder ein Vielfaches davon, die Höchstabgabemenge ist auf 20 fm pro Haushalt beschränkt.
Gespaltenes Buchenbrennholz (1m lang, gebündelt) kostet 110,00 €/rm inkl. Mehrwertsteuer. Sie haben die Wahlmöglichkeit zwischen drei und fünf Raummetern je Haushalt.
Die Bestellung ist im Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 28.02.2026 möglich – entweder bequem über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg oder per E-Mail an brennholz@stadt-hallenberg.de unter Verwendung des Bestellformulars. Wer keine digitale Bestellung vornehmen möchte, kann den entsprechenden Vordruck auch im Rathaus erhalten oder telefonisch anfordern.
Sollte die Nachfrage das verfügbare Kontingent übersteigen, entscheidet die Reihenfolge des Bestelleingangs. Bestellungen, die nicht berücksichtigt werden können, werden entsprechend benachrichtigt.
Nachdem Ihre Bestellung bei der Forstverwaltung eingegangen ist und das gewünschte Holz bereitliegt, erhalten Sie im Frühjahr 2026 eine Rechnung. Sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist, wird Ihnen das Brennholzlos mit entsprechendem Lagerplatz umgehend schriftlich mitgeteilt.
Sofern das Holz direkt im Wald weiterverarbeitet wird, ist die Vorlage eines Nachweises über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs erforderlich. Sollte der Nachweis seit 2019/2020 bereits vorgelegt worden sein, ist dies ausreichend.
Wie schon in den Vorjahren werden aus Nachhaltigkeitsgründen wiederverwendbare Spanngurte für die Bündelung des gespaltenen Brennholzes genutzt. Hierfür fällt ein Pfand in Höhe von 12,00 € je Raummeter (zwei Gurte) an. Die Rückgabe der Gurte sowie die Rückerstattung des Pfandbetrags erfolgten während der regulären Öffnungszeiten der Stadtkasse.