„Es ist von großer Bedeutung, dass wir gemeinsam an Lösungen arbeiten, die die Verkehrssicherheit und Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verbessern“, betont Bürgermeister Eppner.
Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der geplanten Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich der B236 und B480 in der Stadt Winterberg sind zahlreiche Anfragen an die Stadt Hallenberg herangetragen worden.
Auch die Stadt Hallenberg befindet sich in diesem Prozess und auch hier wurde, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, ein Antrag auf Lärmberechnungen gemäß den „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)“ gestellt. Während die Berechnungen in Niedersfeld und Züschen bereits erfolgt sind, rechnet Hallenberg gegen Ende März mit den entsprechenden Ergebnissen.
Der Landesbetrieb Straßen.NRW führt diese Berechnungen im Rahmen seiner Kapazitäten so zeitnah wie möglich für alle betroffenen Städte und Gemeinden durch und die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird zuständigkeitshalber ggf. weitere Schritte veranlassen. Sobald sich Änderungen in Bezug auf die Verkehrssituation ergeben, wird die Stadt die Bürgerinnen und Bürger natürlich umgehend informieren.