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Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl versendet

Ab sofort können Sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 beantragt werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt jedoch erst mit Erhalt der Stimmzettel, die voraussichtlich bis zum 13. April bei der Stadt Hallenberg eintreffen werden.

Die Beantragung ist dabei auf verschiedenen Wegen möglich:

Am bequemsten können die Briefwahlunterlagen von zu Hause aus online beantragt werden. Nutzen Sie hierzu entweder den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder folgen Sie den Hinweisen auf der Internetseite https://www.stadt-hallenberg.de/briefwahl.

Auch eine schriftliche Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich. Bitte senden Sie hierzu den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) zurück an die Stadt Hallenberg, Wahlbüro, Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg oder werfen Sie ihn in den Briefkasten am Rathaus ein.

Auch eine persönliche Beantragung im Rathaus Hallenberg ist möglich. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass und den Antragsvordruck (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Vorsprache im Wahlbüro mit. Sie erhalten dann die Unterlagen ausgehändigt oder können direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholt, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und vom Vollmachtgeber unterschreiben zu lassen.

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Das Wahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag:                                           08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

Dienstag bis Donnerstag:            08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

Freitag:                                            08:30 – 12:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen grundsätzlich bis spätestens Freitag, 13. Mai, 18 Uhr möglich ist.

Sollten Sie bis zum 21.04.2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, jedoch der Meinung sein, wahlberechtigt zu sein, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit dem Wahlamt der Stadt Hallenberg aufzunehmen. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch unter 02984-303-111 oder oder per E-Mail über wahlamt@​stadt-hallenberg.de.

Weitere Hinweise zur Landtagswahl 2022 erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Hallenberg unter https://www.stadt-hallenberg.de/landtagswahl-2022.

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