Wie bei jeder Wahl werden am Wahltag zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer eingesetzt. Die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger am Wahltag in den einzelnen Wahllokalen und bei der Briefwahl ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wer mitmacht, erhält am Wahltag als Dankeschön eine finanzielle Aufwandsentschädigung.
Am Wahltag haben Sie die Aufgabe, für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sorgen, die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses zu prüfen, Stimmzettel auszugeben und vor allem nach 18.00 Uhr das Ergebnis auszuzählen.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale ab 07.30 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18.00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach erfolgt die Auszählung. In der Regel wird während der Wahlzeit ein Schichtdienst (Vor- bzw. Nachmittagsdienst) eingerichtet, so dass die einzelnen Wahlhelfer/innen nicht während der gesamten Zeit der Stimmabgabe anwesend sein müssen. Zur Auszählung der Stimmen um 18.00 Uhr sind dann wieder Alle gefragt.
Wahlhelfer/innen im Briefwahllokal beginnen ihren Einsatz erst am Nachmittag, wo zuerst die Wahlbriefe vorgeprüft werden. Ab 18.00 Uhr beginnt auch hier die Stimmenauszählung.
Demokratie – Das heißt mitmachen! Die Mithilfe in einem Wahlvorstand ist eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Insbesondere Erstwählerinnen und Erstwähler oder andere Interessierte, die bisher nichts mit dem Wahlgeschäft zu tun hatten, sind daher herzlich eingeladen mitzumachen und sich als ehrenamtliche Wahlhelfer/innen zu melden.
Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit ist das Vorliegen der Wahlberechtigung. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (deutsche Staatsangehörigkeit) ist,
das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 23.02.2007 geboren ist,
mindestens seit dem 3. Monat vor der Wahl, also seit dem 23.11.2024, in der Bundesrepublik Deutschland seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben fachgerecht und ohne Unsicherheiten wahrnehmen können, werden vorher durch das Wahlamt Schulungsangebote vorgehalten. Eine verpflichtende Teilnahme besteht dabei nicht.
Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer/in oder haben gezielte Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt der Stadt Hallenberg, Herrn Schnorbus, Tel. 02984/303-102 bzw. Frau Peter, Tel.: 02984/303-111 oder per E-Mail an wahlamt@stadt-hallenberg.de . Alternativ können Sie sich mit nur wenigen Klicks ganz ohne Registrierung direkt online über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg über https://buergerportal.stadt-hallenberg.de/services/1 anmelden.
Das Wahlamt der Stadt Hallenberg sagt vorab schon einmal „DANKE“ für Ihr Interesse!