Freitag, 24.12.2021 geschlossen |
Samstag, 25.12.2021 geschlossen |
Sonntag, 26.12.2021 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet |
Freitag, 31.12.2021 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet |
Samstag, 01.01.2022 geschlossen |
Sonntag, 02.01.2022 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet |
Ab dem 28.12.2021 tritt die angepasste Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die neuen 2G+-Regeln im Freizeitbereich gelten auch für den Besuch des städtischen Hallenbades. Da unter anderem in Schwimmbädern keine Maske getragen werden kann, müssen hier immunisierte Personen zusätzlich ein aktuell bescheinigtes negatives Ergebnis mit sich führen.
Bitte denken Sie daran, dass die Schulkinder in den Weihnachtsferien vom 27.12.2021 bis 09.01.2022 nicht automatisch als getestet gelten. Während dieses Zeitraumes ist die Vorlage eines Negativ-Testergebnisses, das max. 24 Stunden alt sein darf (bei PCR-Test max. 48 Stunden) erforderlich, um einen schönen Badetag im Hallenbad verbringen zu können.