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Wichtige Entscheidung zur Entwicklung von Windenergie in der Stadt Hallenberg

Einstimmiger Beschluss des Rates zur Bereitstellung kommunaler Flächen im Windenergiebereich 07.12.WEB.007 des Regionalplans

In seiner Sitzung am 11. Februar 2026 hat der Rat der Stadt Hallenberg durch einstimmigen Beschluss entschieden, die im Windenergiebereich 07.12.WEB.007 des Regionalplans befindlichen kommunalen Flächen grundsätzlich für einen Ausbau von Windenergie bereitzustellen. Die Verwaltung wurde hierzu beauftragt, ein strukturiertes Interessenbekundungsverfahren vorbereiten, um geeignete Projektpartner in einem transparenten und objektiven Verfahren auszuwählen.

Mit der Ausweisung spezieller Windenergiebereiche (WEB) im Regionalplan setzt das Land Nordrhein-Westfalen die gesetzlichen Vorgaben des Bundes (Wind-an-Land-Gesetz) um. Ziel ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien rechtssicher zu steuern, um bis zum Jahr 2032 das verbindliche Flächenziel von 1,8 % der Landesfläche zu erreichen.

Der Windenergiebereich 07.12.WEB.007 befindet sich im nordwestlichen Grenzbereich der Stadt Hallenberg zur Stadt Winterberg und verteilt sich dabei als zusammenhängende Fläche über die Höhenzüge Großer Niggenberg, Lagerstein, Katerkopf und Langeberg. Es handelt sich um eine von Kalamität beanspruchte Fläche mit einer Gesamtgröße von rund 128 ha, von welcher sich etwa 22 ha (somit ca. 17 % der Gesamtfläche des WEB) auf dem Gemeindegebiet der Stadt Hallenberg und dabei vollständig im Eigentum der Stadt Hallenberg befinden.

In den als WEB festgelegten Gebieten hat die Windenergie rechtlich Vorrang vor anderen Nutzungen. Eine Gemeinde kann den Bau von Windrädern dort nicht mehr grundsätzlich verhindern. Die Genehmigungsverfahren werden deutlich beschleunigt, da wesentliche Ausschlusskriterien (wie z. B. Naturschutz oder Mindestabstände) bereits auf regionaler Ebene geprüft wurden. Da die Gemeinde darüber hinaus gesetzlich verpflichtet ist, ihre eigene Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) an die Ziele des Regionalplans anzupassen, müssen sich Gemeinden eindringlich mit diesen Planungen befassen.

Sofern Windenergiebereiche wie jener WEB 07.12.WEB.007 Gemeindegrenzen überschreiten, sind dabei insbesondere auch Planungen in angrenzenden Gemeindegebieten zu berücksichtigen. Da im Gemeindegebiet der Stadt Winterberg bereits konkrete Planungen für die Nutzung des dortigen angrenzenden Teilbereichs der WEB-Fläche angelaufen sind, hat sich der Rat bewusst für eine aktive Mitgestaltung entschieden.

Bürgermeister Enrico Eppner erklärt: „Die Energiewende findet statt – die Frage ist, ob wir sie gestalten oder nur begleiten. Wir haben uns mit dem gefassten Beschluss einstimmig für Gestaltung entschieden.“

Die Stadt Hallenberg verfolgt seit Jahren das Ziel, erneuerbare Energien mit Vernunft und Augenmaß zu entwickeln. Der jetzige Beschluss ist Ausdruck und konsequente Fortführung dieser Linie: Dort, wo ohnehin Eingriffe in die Landschaft absehbar sind, will die Stadt frühzeitig steuernd eingreifen, um Standortplanung, Naturverträglichkeit und wirtschaftliche Aspekte bestmöglich aufeinander abzustimmen. „Unser Anspruch ist nicht eine größtmögliche Geschwindigkeit oder eine hohe Anzahl von Anlagen um jeden Preis, sondern maximale Verantwortung für unsere Stadt“, so Bürgermeister Eppner weiter.

Da sich die betroffenen Flächen vollständig im Eigentum der Stadt befinden, kann Hallenberg die weitere Entwicklung aktiv beeinflussen und kommunale Wertschöpfung sichern. Der Beschluss wurde im öffentlichen Teil der Ratssitzung beraten. Die Stadt legt besonderen Wert auf Transparenz und offene Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. „Transparenz war und ist für uns keine Floskel, sondern Voraussetzung für Akzeptanz“, betont Eppner.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung hatte die Stadtverwaltung kurzfristig eine Sitzung des Ältestenrates einberufen, um alle Fraktionen umfassend zu informieren, bevor die öffentliche Beratung stattfand.

Vor dem Hintergrund der Spannungsfelder zwischen Energiewende und regionaler Belastung sieht die Stadt Hallenberg sich in der Verantwortung, Entwicklungen aktiv zu steuern und zugleich wirtschaftliche Vorteile für die Bürgerschaft zu sichern.

Zur Auswahl eines geeigneten Entwicklers wird die Verwaltung in den kommenden Wochen ein strukturiertes Interessenbekundungsverfahren durchführen. Ziel ist es, klare Kriterien für die Auswahl möglicher Projektpartner festzulegen und die weitere Entwicklung transparent fortzuführen. Der Ältestenrat soll den Prozess weiterhin als Lenkungsgruppe begleiten, um eine Ratsentscheidung zur Auswahl eines Projektpartners vorzubereiten.

Mit dem einstimmigen Beschluss sendet der Rat der Stadt Hallenberg ein deutliches Signal: Hallenberg steht zur Energiewende – aber mit Vernunft, Transparenz und Verantwortung für Landschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunale Zukunft. 

 

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