Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und sog. gefährliche Hunde sind bei der zuständigen Behörde (Stadt Hallenberg - Ordnungsbehörde) anzuzeigen. Die steuerrechtliche Hunde-Anmeldung reicht hierzu nicht aus.
Sollten Sie bereits im Besitz eines großen oder sog. gefährlichen Hundes sein, oder möchten sich einen großen oder gefährlichen Hund anschaffen, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen - Die Nichtanzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Das LHundG NRW umfasst das Halten der nachstehend genannten Hunde:
Große Hunde (§ 11), die anzeigepflichtig sind - ab 40 cm Widerristhöhe oder ab 20 kg Gewicht
Gefährliche Hunde (§ 3), die erlaubnispflichtig sind, sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Im Einzelfall kann ein Hund „gefährlich“ sein, wenn er z. B. Menschen oder Tiere gebissen hat und die Gefährlichkeit amtstierärztlich festgestellt wurde.
Hunde bestimmter Rassen (§ 10), die erlaubnispflichtig sind, sind Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Überwiegend werden „große Hunde“ gehalten. In diesen Fällen sind der Halteranzeige zusätzlich der Sachkundenachweis oder Jagdschein, Nummer der Mikrochipierung und Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssumme beizufügen.
Die Anzeige eines großen Hundes kann direkt über das Bürger-Portal der Stadt Hallenberg https://buergerportal.stadt-hallenberg.de vorgenommen werden. Zusätzlich werden Anzeigevordrucke bzw. Erlaubnisanträge im Rathaus (Zimmer 1.05) bereitgehalten.