Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, vor der die gesamte Welt derzeit steht. Der Klimaschutz ist dabei eine wichtige Aufgabe Bund, Ländern, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise zeigte die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten deutlich auf und hat den Wunsch nach erneuerbar und vor Ort produzierter Energie weiter steigen lassen.
Für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien hat die Bundesregierung die Ausbauziele mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich angehoben. Im Jahr 2030 sollen demnach 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Die Windkraft spielt bei den gesetzten Zielen eine wichtige Rolle. Mit dem zum 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) will die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Bis Ende 2032 müssen die Länder insgesamt 2,0 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen, wobei für die Bundesländer individuelle Flächenziele festgelegt wurden.
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung, welcher Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes festlegt. Der aktuelle Entwurf des LEP sieht vor, die Flächenvorgabe des Bundes von 1,8 Prozent nicht in zwei Schritten bis 2027 und 2032, sondern bereits vorzeitig in einem Schritt bis zum Jahr 2025 zu erreichen. Die Festlegung der konkreten Flächenzielvorgabe für Windenergie erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf Ebene der Regionalplanung, welche sich aus dem LEP ableitet. Für den Hochsauerlandkreis ist dabei der Regionalplan Arnsberg zu betrachten.
Was bedeutet dies für Hallenberg?
Die Stadt Hallenberg hat sich im Jahr 2011 ausdrücklich gegen eine Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgesprochen, da zu dem damaligen Zeitpunkt für das gesamte Stadtgebiet großflächige Ausweisungs-Verbote bestanden (FFH- und Vogelschutzgebiete, Waldflächen). In Hallenberg existieren daher bis zum heutigen Tage keine solchen Konzentrationszonen.
Durch die nun geänderten Rahmenbedingungen ergibt sich für die Bezirksregierung Arnsberg jedoch die Verpflichtung, für die Planungsregion Arnsberg mindestens 13.186 ha als Teilflächenziele für Windenergieerzeugung auszuweisen.
Aufgrund einer vom Land NRW erstellten Flächenanalyse verfügt insbesondere der Hochsauerlandkreis über die größten Flächenpotenziale für Windenergie. Dabei wurden auch im Stadtgebiet Hallenberg Flächenpotenziale zur Windenergienutzung ermittelt, die künftig für einen Ausbau von Windenergie zur Verfügung stehen könnten. Insbesondere diese Daten sind Grundlage für die anstehende Überarbeitung des Regionalplans Arnsberg, welcher bis Ende 2025 die Bereiche für den Ausbau von Windenergie im Regierungsbezirk Arnsberg verbindlich festlegen soll.
In einem Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten des LEP sowie des Regionalplans kann ein Ausbau von WEA durch die Kommunen noch mitgesteuert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt geht die Planungshoheit für Windenergie von den Kommunen jedoch zu den Bezirksregierungen über. Diese werden dann im Falle nicht ausreichend vorhandener Bereiche für Windenergie Vorranggebiete für die Windkraft ausweisen, bis die Flächenziele erreicht sind.
Die grundlegende Frage dürfte unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen daher nicht mehr lauten, ob Windkraftanlagen kommen, sondern wo diese bestmöglich verträglich geplant und angesiedelt werden können.
Ziel sollte es daher schon jetzt sein, frühzeitig und proaktiv Bereiche für Windenergie auszuweisen, um das Flächenziel zu erreichen und so später nicht die kommunale Planungshoheit aus der Hand zu geben. Zudem sollte eine bestmögliche Wertschöpfung aus regenerativen Energien für die Stadt Hallenberg und alle Bürgerinnen und Bürger angestrebt werden.
In der kommenden Ratssitzung wird der aktuelle Sachstand zum Thema „Windenergie“ im öffentlichen Teil vorgestellt werden. Neben einem kurzen Blick in die Vergangenheit, werden die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) sowie der aktuelle Sachstand der Landesplanung vorgestellt.