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Wohnungen für Geflüchtete gesucht

Wegen Krieg oder politischer Verfolgung verlassen weiterhin viele Menschen ihre Heimat. Gerade in der aktuellen Situation wird uns dies wieder einmal ganz konkret vor Augen geführt.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt die sogenannte Erstaufnahme in Einrichtungen des Landes. Von dort werden die Menschen dann unter Zugrundelegung der Einwohnerzahlen und der Fläche den Städten und Gemeinden zugewiesen. 

Die Stadt Hallenberg hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich Geflüchtete aufgenommen und ihnen Wohnraum zur Verfügung gestellt - Die Wohnungen wurden im Vorfeld von der Stadt angemietet.  Viele dieser Menschen leben nunmehr seit einigen Jahren im Stadtgebiet, haben eine Ausbildung begonnen, einen Arbeitsplatz gefunden, den Führerschein gemacht, die Kinder besuchen die Schule und Freundschaften haben sich entwickelt. Die einst Geflüchteten fühlen sich aufgenommen, integriert und angekommen.

Mietverträge für die Wohnungen werden mit der Stadt Hallenberg geschlossen. Das Sozialrecht regelt die Übernahme einer angemessenen Miete. Angemessene Miete, Heiz- und Nebenkosten werden von der Stadt Hallenberg pünktlich direkt an den Vermieter gezahlt. Verträge mit Energieversorgern für Strom und ggfls. Gas werden analog direkt mit der Stadt Hallenberg geschlossen und die monatlichen Abschläge sowie etwaige Nachzahlungen, die aus der jährlichen Endabrechnung resultieren, direkt an das Versorgungsunternehmen gezahlt.

Kontinuierlich treffen auch ganz aktuell in Hallenberg geflüchtete Menschen aus den unterschiedlichsten Ländern ein, für die die Stadt Hallenberg Wohnraum benötigt -  Alleinstehende Personen oder Familien mit Kindern, die meist auf der Flucht den Großteil ihres persönlichen Besitzes verloren haben und hier bei uns in Hallenberg vor einem Neubeginn stehen, in einem fremden Land oftmals mit einer sprachlichen Barriere.

Wenn Sie in Hallenberg, Hesborn, Liesen oder Braunshausen Einzelzimmer, Wohnungen oder Ferienwohnungen oder ein ganzes Haus für diese Menschen an die Stadt Hallenberg vermieten können, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Hallenberg (Tel. 02984/303-140 m.becker@​stadt-hallenberg.de oder Tel. 02984/303-143 p.dollberg@​stadt-hallenberg.de).

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