Highlights

Wohnungen für Geflüchtete gesucht

Wegen Krieg oder politischer Verfolgung verlassen weiterhin viele Menschen ihre Heimat. Der nunmehr seit einem halben Jahr andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine führt uns dies ganz konkret vor Augen.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt die sogenannte Erstaufnahme in Einrichtungen des Landes. Von dort werden die Menschen dann unter Zugrundelegung der Einwohnerzahlen und der Fläche den Städten und Gemeinden zugewiesen. 

Die Stadt Hallenberg hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich Geflüchtete aus verschiedensten Ländern aufgenommen und ihnen Wohnraum zur Verfügung gestellt. In den vergangenen Monaten ist die Zahl der sog. Zuweisungen, insbesondere von Menschen aus er Ukraine, immens gestiegen. Die Wohnungen für die geflüchteten Menschen werden in der Regel im Vorfeld von der Stadt angemietet.  Viele der einst geflüchteten Menschen leben seit einigen Monaten oder auch Jahren im Stadtgebiet, haben eine Ausbildung begonnen, einen Arbeitsplatz gefunden, den Führerschein gemacht, die Kinder besuchen die Schule und Freundschaften haben sich entwickelt. Die Menschen fühlen sich aufgenommen, integriert und angekommen.

Mietverträge für die Wohnungen werden mit der Stadt Hallenberg geschlossen. Das Sozialrecht regelt die Übernahme einer angemessenen Miete. Angemessene Miete, Heiz- und Nebenkosten werden von der Stadt Hallenberg pünktlich direkt an den Vermieter gezahlt. Verträge mit Energieversorgern für Strom und ggfls. Gas werden analog direkt mit der Stadt Hallenberg geschlossen und die monatlichen Abschläge sowie etwaige Nachzahlungen, die aus der jährlichen Endabrechnung resultieren, direkt an das Versorgungsunternehmen gezahlt.

Aktuell hat die Stadt Hallenberg die Mitteilung erhalten, dass kurzfristig 25 geflüchtete Menschen zugewiesen werden. Ob es sich um alleinstehende Personen oder auch Familien mit Kindern handelt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Für diese Menschen benötigt die Stadt Hallenberg entsprechenden Wohnraum.

Wenn Sie in Hallenberg, Hesborn, Liesen oder Braunshausen Einzelzimmer, Wohnungen oder Ferienwohnungen oder ein ganzes Haus für diese Menschen an die Stadt Hallenberg vermieten können, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Hallenberg (Tel. 02984/303-140 m.becker@​stadt-hallenberg.de oder Tel. 02984/303-143 p.dollberg@​stadt-hallenberg.de .

nach
oben