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Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten Schutzmasken

​​​​​​​In vielen Bereichen sind die bisher genutzten Alltagsmasken nicht mehr zulässig – das Beschaffen von vergleichsweise teureren medizinischen oder FFP2-Masken stellt einige Menschen vor große Probleme. Damit der Corona-Schutz keine Frage des Geldbeutels ist, hat die Bundesregierung Masken für die Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung gestellt. Der Fachbereich Soziales inkl. Jobcenter bei der Stadt Hallenberg hat diese Masken Anfang der Woche per Post an die Leistungsberechtigten versandt.

Bereits seit dem 15. Dezember 2020 haben Menschen aus Risikogruppen Zugang zu vergünstigten FFP2-Masken - Wer einen Berechtigungsschein seiner Krankenkasse hat, hat Anspruch auf drei kostenlose Schutzmasken, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, bekommt diese sogar ohne Berechtigungsschein, hierfür genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen.

Seit Januar erhalten die Berechtigten zudem zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.

Bitte achtet auf Euch und bleibt gesund.

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