Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Maßgaben der zulässigen Grundstücksnutzung für bestimmte räumliche Bereiche verbindlich fest.
Aus dem Bebauungsplan ist beispielsweise ersichtlich, welche Nutzungsart, welche Bebauungsdichte oder welche Bauformen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung erlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Rubrik "Bauleitplanung".
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Maßgaben der zulässigen Grundstücksnutzung für bestimmte räumliche Bereiche verbindlich fest.
Aus dem Bebauungsplan ist beispielsweise ersichtlich, welche Nutzungsart, welche Bebauungsdichte oder welche Bauformen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung erlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Rubrik "Bauleitplanung".
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Maßgaben der zulässigen Grundstücksnutzung für bestimmte räumliche Bereiche verbindlich fest.
Aus dem Bebauungsplan ist beispielsweise ersichtlich, welche Nutzungsart, welche Bebauungsdichte oder welche Bauformen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung erlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Rubrik "Bauleitplanung".
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Maßgaben der zulässigen Grundstücksnutzung für bestimmte räumliche Bereiche verbindlich fest.
Aus dem Bebauungsplan ist beispielsweise ersichtlich, welche Nutzungsart, welche Bebauungsdichte oder welche Bauformen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung erlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Rubrik "Bauleitplanung".
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Maßgaben der zulässigen Grundstücksnutzung für bestimmte räumliche Bereiche verbindlich fest.
Aus dem Bebauungsplan ist beispielsweise ersichtlich, welche Nutzungsart, welche Bebauungsdichte oder welche Bauformen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung erlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Rubrik "Bauleitplanung".
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
Andreas
Mause
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 / 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Rathausplatz 1 59969 Hallenberg
- Telefon
- +49 2984 303 130
- Fax
- +49 2984 303 109
- a.mause@stadt-hallenberg.de
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Maßgaben der zulässigen Grundstücksnutzung für bestimmte räumliche Bereiche verbindlich fest.
Aus dem Bebauungsplan ist beispielsweise ersichtlich, welche Nutzungsart, welche Bebauungsdichte oder welche Bauformen für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Bebauungspläne werden in einem aufwändigen Verfahren mit einer mehrstufigen Bürger- und Behördenbeteiligung erlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Rubrik "Bauleitplanung".