Anliegen von A bis Z
Was erledige ich wo und bei wem?
Hier finden Sie Informationen zu über 100 Dienstleistungen der Stadt Hallenberg. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie erste Informationen zu den Dienstleistungen sowie Hinweise zu Ansprechpartnern und benötigten Unterlagen. Bei vielen Dienstleistungen ist zudem bereits über das Bürger-Portal eine online gestützte Antragsstellung möglich.
Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 - 2028
Die zurzeit laufende Amtsperiode endet am 31.12.2023. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Die Stadt Hallenberg sucht daher wieder interessierte Personen, die am Amtsgericht Brilon oder am Landgericht Arnsberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen
- in der Stadt Hallenberg wohnen,
- zu Beginn der Wahlperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 69 Jahre alt sein
- und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
An die Schöffinnen und Schöffen der Jugendgerichte werden besondere Anforderungen gestellt. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Der Jugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises stellt die Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf. Sie soll ebenso viele Männer wie Frauen enthalten.
Die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt über Vorschlagslisten, die dieses Jahr neu aufgestellt wird. Die Liste sollte alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen und mindestens doppelt so viele Personen enthalten wie letztlich benötigt werden.
Der Rat der Stadt Hallenberg und der Jugendhilfeausschuss des Hochsauerlandkreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Die von der Ratsversammlung beschlossene Vorschlagsliste wird eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekanntgemacht. Jeder hat das Recht, gegen eine oder mehrere Personen Einspruch einzulegen.
Danach wird die Liste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Der Schöffenwahlausschuss wählt dort aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus. Diese wird so bemessen, dass jeder berufene Schöffe zu nicht mehr als 12 Sitzungen im Jahr herangezogen werden muss. Gleichzeitig werden Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen gewählt, die im Vertretungsfall an die Stelle der Hauptschöffen treten.
Nähere Informationen zum Amt einer Schöffin, bzw. eines Schöffen und den weiteren Voraussetzungen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
- Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.
http://www.schoeffen.de
- Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
http://www.schoeffen-nrw.de
Formulare zur Bewerbung um das Amt eines Schöffen bzw. Jugendschöffen können auf der Internetseite der Stadt Hallenberg unter dem Link www.stadt-hallenberg.de/schoeffenwahl heruntergeladen werden. Diese sind unterzeichnet bei der Stadt Hallenberg, Fachbereich Zentrale Dienste, Rathausplatz 1, 59969 Hallenberg einzureichen.
Für Rückfragen oder Bewerbungen steht Ihnen darüber hinaus Herr Schnorbus, Tel. 02984/303-102, E-Mail: h.schnorbus@stadt-hallenberg.de gerne zur Verfügung!